Der richtige Biss am Point of Sale

Wieder mal einheitliches Geschnatter am P.O.S.?
Nicht mit uns!
Wir helfen Ihnen am P.O.S. mit richtigem Biss auf den Punkt zu kommen.
Mit frischen Ideen, kompetenter Beratung, professioneller Durchführung.

sign & sell ® – die Marke von P.O.S.-Partner

P.O.S.-Partner bringt seit mehr als 30 Jahren Neuerungen und Qualität für Auftritte am Point of Sale. Unser mittelständischer Betrieb mit Sitz in Wuppertal ist bundesweit und in den Nachbarländern aktiv.

Die von Fred Schaudinn begonnene Firma wird seit 2012 in neuer Besetzung fortgeführt. Am neuen innerstädtischen Standort wird eine enge Kooperation mit der Offset Company Druckereigesellschaft gepflegt.

Die Mitarbeiter in Entwicklung und Produktion bündeln fundierte Konstruktions- und Verarbeitungserfahrungen aus vielen Berufen. Da kommt eine Menge Materialkenntnis und KnowHow zusammen. Das Team ist mit der unentwegten Neu- und Weiterentwicklung von P.O.S.-Erzeugnissen befasst.

Zugleich gibt es eine Vielzahl von bewährten Artikeln, die tw. patentrechtlich oder als Gebrauchsmuster geschützt sind. Als Dienstleister bieten wir bundesweit Montagen und Logistik rund um den P.O.S. an.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit ist unser Interesse.
Dauerhafte Kooperationen und Lieferanten-Beziehungen sichern Qualität ­– auch das ist für uns Nachhaltigkeit.

Kleiner Werth 27

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Regelmäßig versenden wir per Mail unsere P.O.S.-IDEENKISTE. Dabei stellen wir Ihnen aktuelle, einzigartige und spannende (Produkt-)Entwicklungen und Neuigkeiten aus unserem Unternehmen vor. Sind auch Sie interessiert ?

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Aktueller Hinweis
Wir arbeiten daran unseren Newsletter-Versand entsprechend der aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzurichten. Deshalb besteht vorübergehend keine Möglichkeit sich anzumelden.
Bitte schauen Sie bald wieder vorbei!

Geschäfts- und Lieferbedingungen

Unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden werden ausschließlich durch unsere nachfolgenden Bedingungen bestimmt, soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Hier finden Sie die Geschäfts- und Lieferbedingungen zum
> Download im pdf-Format

Rund um den Vertrag (1. - 3.)

1. Vertragsschluss

Unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden werden ausschließlich durch unsere nachfolgenden Bedingungen bestimmt, soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

Der Umfang unserer Lieferung richtet sich nach der Bestellung, doch sind Mehr- oder Mindermengen im handelsüblichen Rahmen zulässig. Uns zur Verfügung gestellte technische Daten, Proofs und sonstige Vorgaben dienen der allgemeinen Produktbeschreibung und stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, sofern nicht gesondert ausdrücklich erteilt.

3. Vertragspreis

Der vereinbarte Preis, sofern nicht ausdrücklich anders definiert, versteht sich als reiner Nettopreis für Herstellung und Übergabe des Vertragsgegenstandes; die gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweiliger Höhe wird aufgeschlagen, Versand- und Verpackungskosten sowie etwaige Aufwendungen für Versicherungen und Drittleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungswünsche nach Vertragsschluss berechtigen uns zur Zusatzberechnung; gegebenenfalls sind wir berechtigt, Ausfall- und Maschinenstandzeiten gesondert zu berechnen. War kein bestimmter Preis vereinbart, berechnen wir die am Tage der Auslieferung maßgeblichen Listenpreise, hilfsweise die ortsüblichen Preise.

Zur Lieferung (4. - 6.)

4. Lieferzeit

Liefertermin und Lieferfristen, die „zirka“ oder nicht schriftlich als „fix“ bzw. „verbindlich“ vereinbart werden, gelten annähernd; von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers entfällt die ursprünglich maßgebliche Lieferzeit. Unsere Lieferung und der Beginn der Lieferfrist setzen voraus, dass wir die vom Auftraggeber zu beschaffenden Originale, Vorlagen, Daten, Proofs und sonstige Unterlagen rechtzeitig frei Haus erhalten haben.

5. Lieferung

Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.

Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Wettbewerb, Eigentum, Erfüllungsort usw. (10. - 13.)

10. Urheber- und Wettbewerbsverbot

Bei allen uns vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen und Arbeitsunterlagen setzen wir voraus, dass der Auftraggeber das Verwertungs- und Reproduktionsrecht innehat. Stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist, stellt uns der Auftraggeber von allem daraus resultierenden Schaden frei. Das Recht zum Nachbau, zur Nachbildung und zur sonstigen Weiterverwendung eines von uns entwickelten bzw. geschaffenen Vertragsgegenstandes steht allein uns zu. Wir beanspruchen insoweit und darüber hinaus vollen Urheberrechts- und Wettbewerbsschutz. Wir sind berechtigt, Abbildungen und Nachbildungen solcher Vertragsgegenstände zum Zwecke der Eigenwerbung und zur gewerblichen Weiterverwendung zu verwenden, es sei denn, dass der Auftraggeber mit uns ausdrücklich eine abweichende Absprache getroffen hat.

11. Eigentumsvorbehalt

Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Vertragsgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes eines Drittunternehmers, hat der Auftraggeber uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.

Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Vertragsgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens – einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen – ist Wuppertal. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch gemeinsam zu treffende Vereinbarung durch solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis nach dem von der jeweils unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommen.

P.O.S.-PARTNER Schaudinn GmbH

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Kleiner Werth 27,   D – 42275 Wuppertal
Tel.: (0202) 270 40 – 0          Fax: (0202) 270 40 – 44
> e-Mail: pos-partner (ät) sign-sell.de
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