Displays
Dauerplatzierung, Bodendisplays, Thekenaufsteller, Anwender-Displays . . .
Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten Ihr Produkt ins Rampenlicht zu rücken.
Wir sind die Maßschneiderei für Ihr perfekt passendes P.O.S.-Produkt.
P.O.S.-Displays
Bodendisplays für mittlere und kürzere Standzeiten. Gut durchdacht.
Bei sign&sell wird das einfache Handling, die Vorgaben des Marktes und auch die Kofferraumgröße des Aussendienstmitarbeiters nicht vergessen.
Weniger ist dabei oft mehr.
Zur Lieferung (4. - 6.)
4. Lieferzeit
Liefertermin und Lieferfristen, die „zirka“ oder nicht schriftlich als „fix“ bzw. „verbindlich“ vereinbart werden, gelten annähernd; von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers entfällt die ursprünglich maßgebliche Lieferzeit. Unsere Lieferung und der Beginn der Lieferfrist setzen voraus, dass wir die vom Auftraggeber zu beschaffenden Originale, Vorlagen, Daten, Proofs und sonstige Unterlagen rechtzeitig frei Haus erhalten haben.
5. Lieferung
Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.
Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.
Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Theken-Displays, Tischaufsteller
„Greifen Sie zu!“
Theken-Displays, Tisch-Aufsteller und Warenpräsenter sind eine Einladung an den Kunden Ihr Produkt in die Hand zu nehmen.
Oft erhalten sie einen besonders exponierten Standort, quasi eine 1-A-Lage. Dementsprechend gut sollte das Display konzipiert und ausgeführt sein.
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4. Lieferzeit
Liefertermin und Lieferfristen, die „zirka“ oder nicht schriftlich als „fix“ bzw. „verbindlich“ vereinbart werden, gelten annähernd; von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers entfällt die ursprünglich maßgebliche Lieferzeit. Unsere Lieferung und der Beginn der Lieferfrist setzen voraus, dass wir die vom Auftraggeber zu beschaffenden Originale, Vorlagen, Daten, Proofs und sonstige Unterlagen rechtzeitig frei Haus erhalten haben.
5. Lieferung
Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.
Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.
Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Anwender-Displays, Systeme
Für einige wiederkehrende Präsentations- und Transport-Fragestellungen haben wir Systemlösungen entwickelt.
Der Vorteil für Sie:
erprobte und bewährte Bauweisen, Sicherheit durch Referenzen und 1:1-Muster, Kostenvorteile durch Mitnutzung von Werkzeugen.
Multi-Displays
Das „Multi-Display“ ist die talentierte große Schwester der Paletten-Ecke.
Gekonnt rahmen beide Ihr Produkt ein, ohne es einzuengen.
Viel Kommunikationsfläche wird geboten – zugleich hat Ihr Kunde ungehinderte Sicht und leichten Zugriff auf die Ware.
Positionierbar entweder vor Ort am P.O.S. oder bereits in der Produktion.
> Und hier geht es zur ebenfalls begabten kleinen Schwester, der Paletten-Ecke.
Zur Lieferung (4. - 6.)
4. Lieferzeit
Liefertermin und Lieferfristen, die „zirka“ oder nicht schriftlich als „fix“ bzw. „verbindlich“ vereinbart werden, gelten annähernd; von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers entfällt die ursprünglich maßgebliche Lieferzeit. Unsere Lieferung und der Beginn der Lieferfrist setzen voraus, dass wir die vom Auftraggeber zu beschaffenden Originale, Vorlagen, Daten, Proofs und sonstige Unterlagen rechtzeitig frei Haus erhalten haben.
5. Lieferung
Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.
Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.
Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.