Der richtige Biss am Point of Sale

Wieder mal einheitliches Geschnatter am P.O.S.?
Nicht mit uns!
Wir helfen Ihnen am P.O.S. mit richtigem Biss auf den Punkt zu kommen.
Mit frischen Ideen, kompetenter Beratung, professioneller Durchführung.

sign & sell ® – die Marke von Offset Company Display GmbH

Wir bringen seit mehr als 30 Jahren Neuerungen und Qualität für Auftritte am Point of Sale. Unser mittelständischer Betrieb mit Sitz in Wuppertal ist bundesweit und in den Nachbarländern aktiv.

Die von Fred Schaudinn begonnene Firma wird seit 2012 in neuer Besetzung fortgeführt. Am neuen innerstädtischen Standort wird eine enge Kooperation mit der Offset Company Druckereigesellschaft gepflegt.

Die Mitarbeiter in Entwicklung und Produktion bündeln fundierte Konstruktions- und Verarbeitungserfahrungen aus vielen Berufen. Da kommt eine Menge Materialkenntnis und KnowHow zusammen. Das Team ist mit der unentwegten Neu- und Weiterentwicklung von P.O.S.-Erzeugnissen befasst.

Zugleich gibt es eine Vielzahl von bewährten Artikeln, die tw. patentrechtlich oder als Gebrauchsmuster geschützt sind. Als Dienstleister bieten wir bundesweit Montagen und Logistik rund um den P.O.S. an.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit ist unser Interesse.
Dauerhafte Kooperationen und Lieferanten-Beziehungen sichern Qualität ­– auch das ist für uns Nachhaltigkeit.

Kleiner Werth 27

Geschäfts- und Lieferbedingungen

Unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden werden ausschließlich durch unsere nachfolgenden Bedingungen bestimmt, soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Hier finden Sie die Geschäfts- und Lieferbedingungen zum
> Download im pdf-Format

Zur Lieferung (4. - 6.)

4. Lieferzeit

Liefertermin und Lieferfristen, die „zirka“ oder nicht schriftlich als „fix“ bzw. „verbindlich“ vereinbart werden, gelten annähernd; von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers entfällt die ursprünglich maßgebliche Lieferzeit. Unsere Lieferung und der Beginn der Lieferfrist setzen voraus, dass wir die vom Auftraggeber zu beschaffenden Originale, Vorlagen, Daten, Proofs und sonstige Unterlagen rechtzeitig frei Haus erhalten haben.

5. Lieferung

Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.

Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Zur Lieferung (4. - 6.)

4. Lieferzeit

Liefertermin und Lieferfristen, die „zirka“ oder nicht schriftlich als „fix“ bzw. „verbindlich“ vereinbart werden, gelten annähernd; von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers entfällt die ursprünglich maßgebliche Lieferzeit. Unsere Lieferung und der Beginn der Lieferfrist setzen voraus, dass wir die vom Auftraggeber zu beschaffenden Originale, Vorlagen, Daten, Proofs und sonstige Unterlagen rechtzeitig frei Haus erhalten haben.

5. Lieferung

Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.

Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

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Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.

Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.

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Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in nachstehender Datenschutzerklärung:

Datenschutz

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Sie können Ihre Anfragen jederzeit auch telefonisch oder schriftlich an uns richten.

Impressum

SIGN&SELL™ ist eine eingetragene, international geschützte Marke der
Offset Company Display GmbH,
Kleiner Werth 27,   D – 42275 Wuppertal
Tel.: (0202) 270 40 – 0          Fax: (0202) 270 40 – 44
> e-Mail: info (ät) oc-display.de
Internet:  www.oc-display.de

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5. Lieferung

Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.

Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

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Liefertermin und Lieferfristen, die „zirka“ oder nicht schriftlich als „fix“ bzw. „verbindlich“ vereinbart werden, gelten annähernd; von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers entfällt die ursprünglich maßgebliche Lieferzeit. Unsere Lieferung und der Beginn der Lieferfrist setzen voraus, dass wir die vom Auftraggeber zu beschaffenden Originale, Vorlagen, Daten, Proofs und sonstige Unterlagen rechtzeitig frei Haus erhalten haben.

5. Lieferung

Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.

Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

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4. Lieferzeit

Liefertermin und Lieferfristen, die „zirka“ oder nicht schriftlich als „fix“ bzw. „verbindlich“ vereinbart werden, gelten annähernd; von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers entfällt die ursprünglich maßgebliche Lieferzeit. Unsere Lieferung und der Beginn der Lieferfrist setzen voraus, dass wir die vom Auftraggeber zu beschaffenden Originale, Vorlagen, Daten, Proofs und sonstige Unterlagen rechtzeitig frei Haus erhalten haben.

5. Lieferung

Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.

Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.

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Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

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Liefertermin und Lieferfristen, die „zirka“ oder nicht schriftlich als „fix“ bzw. „verbindlich“ vereinbart werden, gelten annähernd; von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers entfällt die ursprünglich maßgebliche Lieferzeit. Unsere Lieferung und der Beginn der Lieferfrist setzen voraus, dass wir die vom Auftraggeber zu beschaffenden Originale, Vorlagen, Daten, Proofs und sonstige Unterlagen rechtzeitig frei Haus erhalten haben.

5. Lieferung

Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.

Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Zur Lieferung (4. - 6.)

4. Lieferzeit

Liefertermin und Lieferfristen, die „zirka“ oder nicht schriftlich als „fix“ bzw. „verbindlich“ vereinbart werden, gelten annähernd; von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers entfällt die ursprünglich maßgebliche Lieferzeit. Unsere Lieferung und der Beginn der Lieferfrist setzen voraus, dass wir die vom Auftraggeber zu beschaffenden Originale, Vorlagen, Daten, Proofs und sonstige Unterlagen rechtzeitig frei Haus erhalten haben.

5. Lieferung

Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.

Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Zur Lieferung (4. - 6.)

4. Lieferzeit

Liefertermin und Lieferfristen, die „zirka“ oder nicht schriftlich als „fix“ bzw. „verbindlich“ vereinbart werden, gelten annähernd; von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers entfällt die ursprünglich maßgebliche Lieferzeit. Unsere Lieferung und der Beginn der Lieferfrist setzen voraus, dass wir die vom Auftraggeber zu beschaffenden Originale, Vorlagen, Daten, Proofs und sonstige Unterlagen rechtzeitig frei Haus erhalten haben.

5. Lieferung

Unsere Lieferung erfolgt ab unserem Betrieb. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies nach der Definition in Ziffer 1 der Incoterms. Ergänzend gilt: Der Auftraggeber kann den für ihn fertig gestellten Vertragsgegenstand nach Bereitstellungsnachricht jederzeit während der gewöhnlichen Geschäftszeit bei uns abholen; hat er Versand durch uns vereinbart, so hat er Versandart und Versandweg anzugeben, ebenso die Frage zu klären, ob eine Transportversicherung gewünscht wird. Erhalten wir diesbezüglich keine spezielle Weisung, so versenden wir den Vertragsgegenstand ab unserem Betrieb unversichert auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und zwar auch im Fall der Versendung innerhalb Wuppertals und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen (Originale, Vorlagen, Daten und Proofs, usw.) senden wir auf Wunsch mit gewöhnlicher Post zurück, falls nicht der Auftraggeber ausdrücklich eine andere Versandart festlegt.

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, die Annahme als verweigert anzusehen und die Zahlung des vollen Vertragspreises zuzüglich Kosten des Rücktransportes und der nachfolgenden Lagerung zu verlangen; in Bezug auf Bearbeitungsunterlagen und nicht angenommene Vertragsgegenstände haften wir nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir bei eigenen Angelegenheiten anwenden.

Sofern nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Unter Hinweis auf § 4 der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 liegt in der Entgegennahme der von uns angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Geschäftsführerin:   > Ute Andrea Brüne

Registergericht:   Amtsgericht Wuppertal
Register-Nummer:   HRB7060       USt.-Id. Nr.   DE 121 011 208

Verantwortlich nach § 5 Telemediengesetz:  Ute Andrea Brüne

Die Inhalte dieser Präsentation sind geistiges Eigentum der P.O.S.-Partner Schaudinn GmbH und unterliegen den geltenden Urhebergesetzen. Die unautorisierte Nutzung oder Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet bzw. bedarf der Abstimmung mit P.O.S.-Partner.

Gestaltung: Nikolaus Hoffmann, Berlin

Tel. 0202 – 270 40 – 0

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.